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VW Caddy
Urteil Diesel-Abschaltvorrichtungen (sog. Thermofenster) - Betroffen?
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<blockquote data-quote="Tim" data-source="post: 184162" data-attributes="member: 8327"><p>Da ich nicht davon betroffen bin, habe ich leicht reden, ich weiß. Aber gut wäre es wenn die Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen werden und VW im Zweifelsfall die Kaufverträge rückabwickeln müsste. Eine zugesicherte Eigenschaft ist nicht vorhanden, die Nachbesserung schlägt fehl, also Wandlung und fertig. Was bei dem Thema gelaufen ist, geht auf keine Kuhhaut. Die Hersteller bescheißen mit Vorsatz und verkaufen Fahrzeuge, die nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Der Nachbesserungsversuch per Software ist mit Nachteilen für den Käufer verbunden (u.a. bei Verbrauch und Leistung), muss vom Käufer aber gemacht, weil sonst die Stilllegung droht. Nun bringt das Software-Update aber bei weitem nicht das, was es verspricht - welch Wunder - und das Problem ist nicht gelöst. Aber den "Betroffenen" oder besser Käufern wird eine Entschädigung angeboten, damit sie sich zufrieden geben. Die eigentlich Betroffenen (alle, die letztlich atmen) werden weder entschädigt noch werden die Fahrzeuge, die die Vorgaben nach wie vor nicht einhalten aus dem Verkehr gezogen. Was lernen wir daraus? Als Hersteller kannst du jeden Schweinkram machen und wirst nicht zur Rechenschaft gezogen.</p><p></p><p>Es gibt so manche Dinge, bei denen ich überhaupt nicht auf Linie mit der DUH bin, aber hier stehe ich voll dahinter. Das kann für VW und die anderen gar nicht teuer genug werden.</p><p></p><p>Wenn ich mir überlege, wie sich TÜV und Rennleitung bei technischen Veränderungen an Fahrzeugen in die Hose machen und dann hier so etwas durchgewunken wird, wird einfach mit zweierlei Maß gemessen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Tim, post: 184162, member: 8327"] Da ich nicht davon betroffen bin, habe ich leicht reden, ich weiß. Aber gut wäre es wenn die Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen werden und VW im Zweifelsfall die Kaufverträge rückabwickeln müsste. Eine zugesicherte Eigenschaft ist nicht vorhanden, die Nachbesserung schlägt fehl, also Wandlung und fertig. Was bei dem Thema gelaufen ist, geht auf keine Kuhhaut. Die Hersteller bescheißen mit Vorsatz und verkaufen Fahrzeuge, die nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Der Nachbesserungsversuch per Software ist mit Nachteilen für den Käufer verbunden (u.a. bei Verbrauch und Leistung), muss vom Käufer aber gemacht, weil sonst die Stilllegung droht. Nun bringt das Software-Update aber bei weitem nicht das, was es verspricht - welch Wunder - und das Problem ist nicht gelöst. Aber den "Betroffenen" oder besser Käufern wird eine Entschädigung angeboten, damit sie sich zufrieden geben. Die eigentlich Betroffenen (alle, die letztlich atmen) werden weder entschädigt noch werden die Fahrzeuge, die die Vorgaben nach wie vor nicht einhalten aus dem Verkehr gezogen. Was lernen wir daraus? Als Hersteller kannst du jeden Schweinkram machen und wirst nicht zur Rechenschaft gezogen. Es gibt so manche Dinge, bei denen ich überhaupt nicht auf Linie mit der DUH bin, aber hier stehe ich voll dahinter. Das kann für VW und die anderen gar nicht teuer genug werden. Wenn ich mir überlege, wie sich TÜV und Rennleitung bei technischen Veränderungen an Fahrzeugen in die Hose machen und dann hier so etwas durchgewunken wird, wird einfach mit zweierlei Maß gemessen. [/QUOTE]
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