Urteil Diesel-Abschaltvorrichtungen (sog. Thermofenster) - Betroffen?

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hal23562

hal23562

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Das aktuelle Urteil zum Thema Abschaltvorrichtungen bei VW-Dieselmotoren versetzte mich, als Besitzer eines 2013er Caddys, doch ein wenig in Unruhe. Könnte es auch mich irgendwann mit Nachrüstung oder sogar Stilllegung betreffen?
Recherche im Web und über eine ADAC-Website gelangte ich zu einem Check auf der VW-Website. FIN eingegeben, kurzes Herzklopfen und ... puihhhh, VW teilt mir mit, dass mein Motor nicht betroffen ist, da bereits überarbeitet. Ich bin also nicht betroffen.

Hier der Zugang zu Infos beteiligter Autohersteller: Dieselskandal: Diese Rechte haben Betroffene

Hier der Zugang für Check VW-Fahrzeuge: Infos rund um die Diesel-Thematik: Ist Ihr VW betroffen?

Wünsche auch euch positive Ergebnisse!

HAL
 
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Pasdeloup

Pasdeloup

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Moin, aber ich glaube Du unterliegst da einem Irrtum. VW will da auf ihrer Webseite nur anzeigen das Dein Caddy die Software auf gespielt bekommen hat. Aber diese Software erkennt das Gericht und die DUH nicht an.
Also zittern wir weiter und hoffen, das sie doch nicht über 1 Mio. Diesel aus dem Verkehr ziehen können.
Mein Caddy ist einer der Letzten 2K, die vom Band liefen und ich möchte keinen anderen

Es grüßt der Echte Norden
 
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Tim

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Da ich nicht davon betroffen bin, habe ich leicht reden, ich weiß. Aber gut wäre es wenn die Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen werden und VW im Zweifelsfall die Kaufverträge rückabwickeln müsste. Eine zugesicherte Eigenschaft ist nicht vorhanden, die Nachbesserung schlägt fehl, also Wandlung und fertig. Was bei dem Thema gelaufen ist, geht auf keine Kuhhaut. Die Hersteller bescheißen mit Vorsatz und verkaufen Fahrzeuge, die nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Der Nachbesserungsversuch per Software ist mit Nachteilen für den Käufer verbunden (u.a. bei Verbrauch und Leistung), muss vom Käufer aber gemacht, weil sonst die Stilllegung droht. Nun bringt das Software-Update aber bei weitem nicht das, was es verspricht - welch Wunder - und das Problem ist nicht gelöst. Aber den "Betroffenen" oder besser Käufern wird eine Entschädigung angeboten, damit sie sich zufrieden geben. Die eigentlich Betroffenen (alle, die letztlich atmen) werden weder entschädigt noch werden die Fahrzeuge, die die Vorgaben nach wie vor nicht einhalten aus dem Verkehr gezogen. Was lernen wir daraus? Als Hersteller kannst du jeden Schweinkram machen und wirst nicht zur Rechenschaft gezogen.

Es gibt so manche Dinge, bei denen ich überhaupt nicht auf Linie mit der DUH bin, aber hier stehe ich voll dahinter. Das kann für VW und die anderen gar nicht teuer genug werden.

Wenn ich mir überlege, wie sich TÜV und Rennleitung bei technischen Veränderungen an Fahrzeugen in die Hose machen und dann hier so etwas durchgewunken wird, wird einfach mit zweierlei Maß gemessen.
 
moe.camp

moe.camp

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Ich seh das ähnlich wie Tim, aber ich sehe auch ein großes Problem für die betroffenen Besitzer, die das Fahrzeug gebraucht gekauft haben. Nachdem was ich beim Überfliegen so gelesen habe, könnten die im schlimmsten Fall (Kauf von Privat) komplett die A-Karte haben. Das klingt nicht wirklich fair, da diese ja auch zum Zeitpunkt des Kaufs idR nicht davon ausgehen konnten hier auf solche Probleme zu stoßen.
Weiß nicht wie man das Problem löst, bzw. aus juristischer Sicht überhaupt lösen kann.
 
odfi

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Nachdem was ich beim Überfliegen so gelesen habe, könnten die im schlimmsten Fall (Kauf von Privat) komplett die A-Karte haben.
Wo hast Du das gelesen? Bin jetzt kein Jurist, aber auch der Gebrauchtwagenkäufer hat ja einen Schaden durch die Handlungen von VW. Also zumindest nach meinem Rechtsempfinden würde denen dann auch Schadensersatz zustehen. (Naja, aber mein Rechtsempfinden deckt sich dummerweise nicht immer mit dem tatsächlichen...)
 
moe.camp

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Im ersten Post in dem Link zum ADAC steht ganz unten:

Was ist, wenn von Privat gekauft wurde?​

Beim Kauf von einer Privatperson ist die Sachmängelhaftung in der Regel vertraglich ausgeschlossen. Daher bleibt nur die Möglichkeit, gegen den Hersteller vorzugehen.

Tipp der ADAC Clubjuristen: Kaufen Sie ein vom Abgasskandal betroffenes Auto von einer Privatperson, sollten Sie sich noch bestehende Ansprüche gegen Händler und Hersteller schriftlich abtreten lassen. So können Sie bei Bedarf gegen den Händler oder den Hersteller vorgehen.

Daraus würde ich ableitem, dass man keine Ansprüche geltend machen kann, wenn der Verkäufer sie nicht an den Käufer abgetreten hat.

Leicht OT: Generell hat man als Gebrauchtkäufer von Privat weniger Ansprüche ggü dem Hersteller oder ursprünglichen Händler als oft angenommen wird. Auch bei Elektronikartikeln wie z.b. das gebrauchte Handy auf ebay, hat man zwar die Gewährleistung sicher, eine Garantie des Herstellers muss aber nicht übertragbar sein.
 
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manfred_k

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Weiß nicht wie man das Problem löst
Ich denke, das löst sich mit der Zeit von selbst.
Nach 10-15Jahren werden die ersten Fahrzeuge ausgeschieden, und nach 20Betriebsjahren wird nur mehr ein Bruchteil in Verwendung sein. 25-30 oder mehr Betriebsjahre wie früher wird es wohl bei dieser Technologie nicht mehr geben.
Autoexport in Entwicklungsländer, das so genannte 3te Leben, wird sich wohl aufhören. Ein historischer 911er mit Gaszug und mechan. Kupplung wird immer irgendwie zum reparieren sein.
Meine Meinung, die sich nicht mit der Meinung anderer decken wird.
lg
Manfred
 
T

Tim

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@moe.camp Es geht hier nicht um Garantie - also eine freiwillige Leistung des Herstellers - sondern schlicht um das Nicht-Vorhandensein einer zugesicherten Eigenschaft. Diese Eigenschaft entscheidet letztlich darüber ob das Fahrzeug genutzt werden kann oder nicht. Im Grunde nichts Anderes wie ein Motor der fehlt. Ohne kannst du nicht fahren, oder doch? Und ohne Zulassung ist es genauso. Wenn das Fahrzeug für den hiesigen Markt bestimmt ist, muss es auch zulassungsfähig sein. Ist es das nicht, kann man auch nicht fahren. Das Problem: Das KBA kuscht mit den Herstellern.

Egal ob Neu- oder Gebrauchtkauf, ist es ein Problem, dass der Kauf immer eine Dreiecksbeziehung: Der Käufer kauft beim Händler und nicht beim Hersteller. Der Händler kann im Grunde nichts dazu, wenn der Hersteller betrügt. Da ist es egal, ob es sich um einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen handelt. Genauso wie das KBA aber eine Nachbesserung (Stichwort Software-Update) vorschreiben kann, könnte es auch die Fahrzeuge stillegen lassen. Und dann wäre eben eine zugesicherte Eigenschaft zweifelsfrei nicht gegeben und damit alles möglich. So lange das KBA aber hier kuscht, wird das nichts. Die Zeit spielt, wie es @manfred_k andeutet, für die Hersteller.

So und nun fährt unserereins mal zum TÜV mit nem Auto, was nen öligen Motor hat. Das Auto fährt tip top, es sifft halt nur ein bisschen. Dann wird die Plakette verweigert, weil es umwelttechnisch halt net so toll ist. Und da muss mir jetzt mal jemand erklären, wieso man die Hersteller mit so einer Sauerei, die mit Vorsatz zur Gewinnmaximierung getrieben wurde, durchkommen lässt. Bei dem Thema geht es mir schlicht um das Prinzip, wieso ich in der Sache auch voll hinter der DUH stehe.
 
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