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simpsomania
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so,
nächstes bauthema.... mittlerweile iss der garten umgegraben, neu gestaltet usw. nun ist aktuell das dach abgedeckt und wird am samstag neu eingedeckt. bevor die ziegel draufkommen will ich evtl. schneefanggitter-vorbereitungen treffen. heißt latten/bohlen an die richtige stelle bringen.
aber ist es überhaupt pflicht solche schneefanggitter anzubringen?
hier ein paar infos:
haus steht mit firstseite zur straße 6 meter entfernt.
andere firstseite zeigt richtung garten
eine traufseite ist über die komplette garage, welche eigentlich von keinem betreten wird.
andere traufseite zeigt zu nem rasengrundstück. aber auf dieser seite ist der briefkasten, die eingangstreppe-podest , haustür und die treppe vom podest wieder runter richtung garten. 10 trauflänge.
im haus wohnen 5 personen, darunter 3 wehrlose: 2 kinder unn die oma die jenseits der 90 iss.
aus sicherheitsgründen und eben um diese leute zu schützen würde ich sowas in erwägung ziehen.
aber der gesetzgeber gibt wohl vor, das es in schneearmen regionen nicht pflicht ist sowas anzubringen. auch wenn es schneereiche winter hintereinander gibt.
wer definiert schneearme region?
was ist wennich meine warmwasserkolektoren aufs dach bastel? dann iss der schnee noch schneller unten....
hat jemand erfahrung mit sowas?
das ganze is im main kinzig kreis in hessen.
danke
gruß
ralf
nächstes bauthema.... mittlerweile iss der garten umgegraben, neu gestaltet usw. nun ist aktuell das dach abgedeckt und wird am samstag neu eingedeckt. bevor die ziegel draufkommen will ich evtl. schneefanggitter-vorbereitungen treffen. heißt latten/bohlen an die richtige stelle bringen.
aber ist es überhaupt pflicht solche schneefanggitter anzubringen?
hier ein paar infos:
haus steht mit firstseite zur straße 6 meter entfernt.
andere firstseite zeigt richtung garten
eine traufseite ist über die komplette garage, welche eigentlich von keinem betreten wird.
andere traufseite zeigt zu nem rasengrundstück. aber auf dieser seite ist der briefkasten, die eingangstreppe-podest , haustür und die treppe vom podest wieder runter richtung garten. 10 trauflänge.
im haus wohnen 5 personen, darunter 3 wehrlose: 2 kinder unn die oma die jenseits der 90 iss.
aus sicherheitsgründen und eben um diese leute zu schützen würde ich sowas in erwägung ziehen.
aber der gesetzgeber gibt wohl vor, das es in schneearmen regionen nicht pflicht ist sowas anzubringen. auch wenn es schneereiche winter hintereinander gibt.
wer definiert schneearme region?
was ist wennich meine warmwasserkolektoren aufs dach bastel? dann iss der schnee noch schneller unten....
hat jemand erfahrung mit sowas?
das ganze is im main kinzig kreis in hessen.
danke
gruß
ralf