Caddyfahrer schrieb:
Die Verlautbarung des KBA bestätigt meine Vermutung, dass sich das KBA gar nicht um Verbraucherinteressen kümmert.
Zitat: „Wir befinden uns hier auf dem Gebiet europäischen Genehmigungsrechts“
Aus Sicht des KBA besteht der Mangel also darin, dass VW die Zulassung mit gesetzeswidrigen Methoden erschlichen hat.
Was passiert, wenn durch Beseitigung des NOx-Betrugs ein neuer Mangel auftritt, steht in den Sternen (z.B. Erhöhung der CO2-Emission, Nichteinhaltung der zugesagten Motorleistung).
Interessanterweise stimmt das zwar weitgehend - aber an dem für mich bislang unklarsten Punkt hilft mir das KBA nun vermutlich unfreiwillig doch: Ich hatte mir lange Gedanken über eine möglicherweise reduzierte Haltbarkeit des Filters wegen mehr Ruß (kältere Verbrennung) gemacht und das in einem anderen Forum auch diskutiert, weil ich es nicht einschätzen konnte. Es ist nun aber so, dass die Partikelfilter zur abgastechnischen Anlage gehören und im anderen Forum hat ein verständiger Mitbürger die passende Norm des "europäischen Genehmigungsrechts" gefunden:
EU Verordnung zur Typzulassung - eine EU-Verordnung ist im Gegensatz zu einer Richtlinie übrigens direkt anwendbares Recht, insofern kann man sich die Suche nach deutschen Umsetzungsvorschriften sparen. In der Verordnung heißt es u.a.:
Auszug aus der EU-Verordnung schrieb:
ANHANG VII
PRÜFUNG DER DAUERHALTBARKEIT VON EMISSIONSMINDERNDEN EINRICHTUNGEN
(PRÜFUNG TYP 5)
1. EINFÜHRUNG
1.1. Dieser Anhang enthält die Vorschriften für die Ermittlung der Dauerhaltbarkeit von emissionsmindernden Einrichtungen. Die Einhaltung der Vorschriften für die Dauerhaltbarkeit ist mit einer der drei in den Absätzen 1.2, 1.3 und 1.4 beschriebenen Möglichkeiten nachzuweisen.
1.2. Die Dauerhaltbarkeitsprüfung am vollständigen Fahrzeug entspricht einer Alterungsprüfung über 160 000 km, die auf einer Prüfstrecke, auf der Straße oder auf einem Rollenprüfstand durchgeführt wird.
Das KBA muss also im Rahmen des EU-Zulassungsrechts prüfen, ob die Filter in ihrer Lebenserwartung auf unter 160 Tkm gedrückt werden und darf die Maßnahme nur freigeben, wenn das nicht der Fall ist. Zwar hat VW in einem reichlich dämlichen Interview (dokumentiert in einem anderen Forum) zumindest bei mir den Eindruck erweckt, dass nach der Maßnahme mehr Ruß produziert wird und gefiltert werden muss. Das muss nach der o.g. Voraussetzung aber in so kleinem Rahmen bleiben, dass der Filter in seiner Lebensdauer nicht beeinträchtigt wird. Sonst darf das KBA die Maßnahme nämlich nicht freigeben. Was mir persönlich schon mal bei meiner zentralen Frage hilft.
Die anderen Sachen finde ich eher einfach: Minderleistung oder Mehrverbrauch jenseits von 10% wird der Fix schon deshalb nicht produzieren, weil VW genau weiß, dass es i) dazu genug Urteile gibt und ii) genug Leute testen werden. Mein Auto geht auch vorher und nachher auf den Prüfstand, schrieb ich im Oktober schon. Die 2x60 EUR sind es mir wert. Den Ärger bekommt dann ggf. zwar erstmal der Händler, aber der kann ja den Kelch an VW weitergeben. Mein Auto ist z.B. noch in der Gewährleistung und das wäre ein klarer Fall von Sachmängelhaftung. Weil das so klar wäre, bin ich mir ziemlich sicher, dass VW sich genau die Blöße nun nicht geben wird. Minderleistung kann es auch deshalb nicht geben, weil NEFZ nur bis 34 kW testet und meine Kiste dann bei 103 kW ja laufen darf, wie sie möchte. Letztes Wochenende bin ich mit einem um 1000kg schweren und hohen Planenanhänger und 4 Leuten im Auto über 1200km durch die Republik gefahren, bei GPS 105 km/h mit Tempomat, was auch auf der A45 am Hang gehalten wurde, wenn auch im 4. Gang des DSG. Im NEFZ-relevanten Bereich war ich dabei selten, obwohl ich unter 120 km/h blieb. Ohne Hänger fahre ich eher 130 km/h, auch außerhalb des NEFZ.
Steuerrelevante CO2-Einstufung ändert sich bei meinem nicht und wenn doch hat VW ja schon gesagt, sie zahlen. Umweltplakette (brauche die grüne, weil ich in der Innenstadt von Köln wohne) bleibt auch, denn die geht nach Ruß und nicht nach NOx oder gar CO2.
Nur weil ich mich nicht aufrege, heißt das ja nicht, dass ich mir keine Gedanken mache. Ich bin auch nicht glücklich darüber, was VW da für einen Mist gebaut hat - bin aber der Meinung, dass andere nicht besser sind. Die geben nur nichts zu und daher dauert der Nachweis bei denen länger. Außerdem meine ich (und nicht nur ich), dass die eine bessere Erkennungssoftware eingesetzt haben (Konditionierungserkennung). Das wird man wie gesagt sehen. Schnellschüsse gehen nur manchmal daneben. Ich könnte jetzt z.B. ganz leicht von meinem Caddy 2.0 TDI auf einen T5 2.0 TDI umsteigen - den ich eh gekauft hätte, wenn das Parken in meiner Gegend damit nicht so ein Krampf wäre. Der T5 2.0 TDI ist trotz gleichem Motor nämlich nicht betroffen. Sauberer ist er natürlich auch nicht, er hat nur die "Betrugssoftware" nicht. Hinten kommt aber das gleiche raus. Leichtes Nutzfahrzeug halt, soviel zu den angeblich durch VW-PKW vervielfachten NOx-Toten in den USA mit ihren Diesel-Pickups.
Also warte ich erstmal ab, bis sich das Puzzle zusammenfügt und reagiere dann. Bis dahin erfreue ich mich an meinem Caddy und fahre zum Ausgleich im Ballungsraum hier mein Elektroauto weiter. Ja, seit Ende 2012 habe ich ein Smart ED Cabrio, der weitgehend photovoltaisch und auch sonst nur öko geladen wird. Nächste Woche übrigens Inspektion - die letzte kostete unter EUR 90 brutto, was ich für einmal abstauben und waschen schon fast teuer fand. Den Caddy fahre ich fast nur echte Langstrecke.