Erfahrungsbericht Schadensabwicklung mit der HUK

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Serviervorschlag

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Hallo zusammen,

Ende April 2015 verschätzte sich ein neben meinem NV200 Evalia einparkender Autofahrer mit den Abmessungen seines Wagens und schrammte mit der Schnauze einmal an der Seite meines Wagens lang.

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Als ich zu meinem Auto kam, sprang mir sofort diese kapitale Delle ins Auge und dachte: "SCH... , der/die Fahrer/in ist weg...". War aber nicht. Der Verursacher stieg aus seinem Auto, und er beichtete mir sehr zerknirscht, dass er derjenige sei, welcher.... nun gut, passiert. Ich war sehr froh, dass er nicht abgehauen ist.
Wir tauschten Daten aus, und er rief sofort bei seiner Versicherung an, um den Schaden zu melden. Also alles sehr korrekt und vorbildlich.

Ich ließ gleich am nächsten Tag ein Gutachten erstellen. Der Gutachter fragte mich, bei welcher Gesellschaft der Verursacher versichert sei. Als er "HUK" hörte, empfahl er mir sofort, einen Anwalt zu nehmen. Gut, dachte ich, das sagen die bestimmt immer, weil sie vielleicht eine Provision erhalten. Da ich aber tatsächlich keine Lust hatte, mich selbst mit der Versicherung auseinanderzusetzen, folgte ich dem Rat und übergab den Fall einem Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser reichte das Gutachten mit einem Zahlungsziel von ca. 3 Wochen (ich weiß es nicht mehr so genau) bei der HUK ein. (Ich entschloss mich, den Schaden fiktiv abzurechnen).

Dann hörte ich erstmal zwei Monate (!!!) nichts. Dann erhielt ich die Aufforderung von der HUK, zu einem zweiten Gutachten zu erscheinen. Die HUK zweifelte die Preise einiger Ersatzteile an.

Der Gutachter der HUK (von der DEKRA) erschien bei meinem Gutachter, und die beiden verglichen ihre Listen. Es kam dabei heraus, dass der DEKRA-Gutachter einige erheblich günstigere Nissan-Ersatzteile herausgesucht hatte, die es aber de facto gar nicht gibt. Insofern galt das ursprüngliche Gutachten. Spätestens hier war ich froh, dass ich einen Anwalt genommen hatte, denn dann hätte ich ja von der HUK nur eine Info erhalten, dass sie aus diversen Gründen nicht den vollen Betrag bezahlen.

Es verging ein weiterer Monat, bevor ich endlich Geld erhielt. Allerdings gekürzt um die Differenz zwischen den Nissan-Stundensätzen und den Stundensätzen einer Lackierer des Vertrauens der HUK. Da mein Wagen aber scheckheftgepflegt ist, habe ich ein Anrecht auf die Abrechnung mit Nissan-Stundensätzen. Des Weiteren wurde der Betrag um die Kosten für die "Verbringung des Fahrzeuges" gekürzt. Dies wurde vonseiten der HUK damit begründet, dass die Verbringung von der Werkstatt in eine Lackiererei bei einer fiktiven Abrechnung nicht angerechnet werden könne. Mein Anwalt widerlegte dies mit diversen Fällen und Paragraphen, teilte mir aber mit, dass er die Erfahrung gemacht habe, dass die HUK es in den meisten Fällen auf eine Klage ankommen lässt, bevor sie zahlt.

Die Zahlfrist ist heute abgelaufen. Ich bin gespannt, was weiter passiert.

Fazit: Auch wenn der Fall noch so eindeutig ist, heißt das noch lange nicht, dass die Abwicklung unkompliziert ist und man das Geld bekommt, was einem zusteht....
 
helmut_taunus

helmut_taunus

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Hallo,
vor vielen Jahren kam ich mit einem Unfallschaden am Golf2 zur Werkstatt. In der Kundenannahme sah man den Schaden und fragte. Ich nannte Huk und der Werkstattmensch sagte "auch das noch". Die Reparatur und der gesamte Ablauf war danach aber zuegig und perfekt geloest worden.
Heute scheint es drauf anzukommen, ob im Vertrag die Versicherung das Recht hat, die Werkstatt selbst auszusuchen, das kostet etwas weniger Praemie. Allgemein wohl bei allen.
Ausserdem wird bei Geld statt Reparatur die MwSt der fiktiven Reparatur nicht erstattet.
Gruss Helmut
 
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DiDre

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Ich bin Kunde der HUK24, also der Internettochter von HUK und als Kunde habe ich an derselbigen nichts auzusetzen.
Wie es als Geschädigter aussieht - keine Ahnung.
Aber ich hatte 2004 unschuldig einen Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden und mein Gegner war bei der Allianz versichert.
Habe mir direkt einen Anwalt genommen, das Recht hat man ja als Geschädigter und die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung und ich kann sagen die Reguligerung war ein Graus und zäher wie Gummi.
Der Rechtsanwalt schrieb einen Brief nach dem Anderen und mein Schaden wurde immer nur häppchenweise reguliert.
Aber nach einigen Wochen, höchstens 2 Monaten (was ich aber trotzdem als viel empfinde) war dann alles geklärt.
Ich glaube wenns ums Zahlen geht sind alle Versicherungen gleich.
 
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Fischotter

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Moin,
als mein Wagen Bekanntschaft mit einem anderen ,mit schäden, verlassen hatte, wurde der Name Allianz genannt.Meine Versicherung, die meinen Schaden angemeldet hatte, war ebenfalls not amused. Aber ich hab mein Geld innerhalb 6 Wochen inkluvsive aller Nebenkosten anstandslos bekommen.
Der Name der Versicherung sagt nichts aus, sondern wohl mehr das des Sachbearbeiters.

Ciao
Peter
 
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skip

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In der Verwandtschaft 1. Grades arbeitet eine Person seit Jahren im Kfz-Bereich einer Versicherung. Es gibt branchenweit Anweisung, Kürzungen bei den Zahlungen vorzunehmen. Mal diese Taktik, mal jene. Die HUK ist in der Branche dafür bekannt, auf diesen Kürzungen bis zum Prozess zu beharren. Andere Gesellschaften sind da "kulanter" beim ersten Widerspruch.

Thema Werkstattbindung: Diese gibt es nur bei Kaskoversicherung, also Deinem eigenen Schaden. Die Haftpflicht schließt Du ab, damit jemand anderem ein Schaden ersetzt wird. Diesen anderen kannst Du nicht auf eine Werkstatt verpflichten, weil er nicht Vertragsnehmer der Versicherung ist.
 
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Serviervorschlag

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helmut_taunus schrieb:
Heute scheint es drauf anzukommen, ob im Vertrag die Versicherung das Recht hat, die Werkstatt selbst auszusuchen, das kostet etwas weniger Praemie. Allgemein wohl bei allen.

Ja, das stimmt. Aber das betrifft natürlich die eigene Versicherung bzw. selbst verursachte Schäden oder Kasko-Schäden am eigenen Auto. Es darf aber keine gegnerische Versicherung bestimmen, zu welcher Werkstatt ich als Geschädigter gehen soll. Sie darf allenfalls übliche Stundensätze abrechnen. Das aber nur, wenn der Wagen NICHT scheckheftgepflegt ist. Wenn ich lückenlos nachweisen kann, dass mein Wagen scheckheftgepflegt ist, dürfen sie das nicht.

helmut_taunus schrieb:
Ausserdem wird bei Geld statt Reparatur die MwSt der fiktiven Reparatur nicht erstattet.
Gruss Helmut

Das ist klar. Dagegen sag ich auch nichts.
 
Evie

Evie

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Jeden KFZ Schaden habe ich bisher einem Anwalt übergeben.

Spielerein der Versicherung wie z.B. das sie dir vorschreiben Altteile zu nehem weil dein Auto auch schon ein paar Jahre alt ist und dazu noch einen Preis vorschreiben zu dem aber keine Altteil auf dem Markt zu finden wäre, geschweige denn wer hätte die Zeit lange nach Altteilen zu suchen und das kaputte Auto solange nicht benutzen zu können.

Nene auf so einen Blödsinn lasse ich mich erst garnicht ein, ein Paragrafen Verdreher ist da immer die beste Wahl.
Das Paragrafen-Deutsch ist schon so eine Sache,
Das Versicherungs-Deutsch eine ganz andere.
Ich rate euch allen, egal was passiert nehmt euch immer einen Anwalt.

@ Serviervorschlag
Ich hoffe das trübt deinen Spass nicht an deinem Auto das du jetzt genaugenommen einen Unfallwagen hast.
 
S

Serviervorschlag

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Evie schrieb:
Ich rate euch allen, egal was passiert nehmt euch immer einen Anwalt.
Ich auch ;-)

Evie schrieb:
@ Serviervorschlag
Ich hoffe das trübt deinen Spass nicht an deinem Auto das du jetzt genaugenommen einen Unfallwagen hast.

Na, wenn ich die Wahl gehabt hätte, hätte ich auf den Affentanz gern verzichtet. Aber solange es nur ein Blechschaden war, trübt das meinen Spaß an der Eva nicht. Der Wagen fährt ja jetzt nicht anders, nur weil er mal ne Delle hatte. ;-)
 
Thema: Erfahrungsbericht Schadensabwicklung mit der HUK

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