Tagfahrlicht Peugeot Partner Active?

Diskutiere Tagfahrlicht Peugeot Partner Active? im Forum Citroen Berlingo & Peugeot Partner im Bereich ---> Die Fahrzeuge - Hallo! Ich bin neu im Forum. :-) Ich werde voraussichtlich im März Besitzer eines Peugeot Partner Active. Kann mir jemand sagen, wie die Sache mit...
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harasil

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Hallo!
Ich bin neu im Forum. :) Ich werde voraussichtlich im März Besitzer eines Peugeot Partner Active. Kann mir jemand sagen, wie die Sache mit dem Tagfahrlicht bei diesem Modell gelöst ist? Ein LED-Tagfahrlicht gibt's serienmäßig ja erst beim Outdoor und Allure. Aber Pflicht ist das Teil ja bereits seit 2011. In der Bedienungsanleitung, die ich von den Peugeot-Seiten geladen habe, findet sich kein Hinweis darauf. Ist ja auch nicht wirklich wichtig, aber interessieren würd's mich schon...
Danke schon mal und
beste Grüße
Harald
 
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Ralf K.

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harasil schrieb:
Aber Pflicht ist das Teil ja bereits seit 2011.
Was ist an dieser völlig überflüssigen Angelegenheit Pflicht?

Wenn das Fahrzeug ohne diese Zusatzlampen homologiert wurde, brauchen sie nicht montiert zu sein. Nur wenn das Fahrzeug damit ausgeliefert wurde, ist die Funktion dieser Zusatzlampen HU-relevant, d.h. sie müssen immer vorhanden und funktionstüchtig sein, siehe Heckscheibenwischer.

Gruß, Ralf
 
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rgruener

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tagfahrlicht ist eine der wenigen, sinnvollen einrichtungen.
vorzugsweise mit LED, aber abblendlicht ist besser als nichts.
auch wenn einige motorradfahrer ihr missfallen bekunden. das zeigt aber nur, dass ein paar mopedfuzzis nicht verstehen wollen.
 
L

Luckytown

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harasil schrieb:
Hallo!
Ich bin neu im Forum. :) Ich werde voraussichtlich im März Besitzer eines Peugeot Partner Active. Kann mir jemand sagen, wie die Sache mit dem Tagfahrlicht bei diesem Modell gelöst ist? Ein LED-Tagfahrlicht gibt's serienmäßig ja erst beim Outdoor und Allure. Aber Pflicht ist das Teil ja bereits seit 2011. In der Bedienungsanleitung, die ich von den Peugeot-Seiten geladen habe, findet sich kein Hinweis darauf. Ist ja auch nicht wirklich wichtig, aber interessieren würd's mich schon...
Danke schon mal und
beste Grüße
Harald

Um Deine Frage zu beantworten, ich würde sagen Du hast keine Tagfahrleuchten.
Warum? wenn ich Wiki,https://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht, richtig interpretiere:
"In Deutschland und Frankreich gibt es für Autofahrer nur die Empfehlung, am Tag mit Licht zu fahren. So wurde am 31. Oktober 2003 in § 49a Abs. 5 die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu Tagfahrleuchten ergänzt. Eingeschaltete Nebelscheinwerfer sind dagegen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz ohne zwingenden Grund des Einschaltens, z. B. Nebel, Regen oder Schneefall, verboten. Motorräder müssen gemäß § 17 Abs. 2a, StVO auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht oder mit eingeschalteten Tagfahrleuchten unterwegs sein. Ab Februar 2011 müssen in der Europäischen Union alle neu typisierten PKW- und Transportermodelle (nicht alle Neuwagen, wie oft fälschlicherweise behauptet wird) mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein.[6][7] Eine Verwendungspflicht gibt es nicht."
ist die Tagfahrleuchte kein muss.
Bei meinem Outdoor mit EZ 2013 lassen sich die Tagfahrleuchten deaktivieren.
Ansonsten kann Dir nur Peugeot eine klare Auskunft geben.
 
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harasil

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Danke für Eure Antworten!

Ich bin ja gar nicht unbedingt so wahnsinnig scharf auf das Tagfahrlicht, sondern war/bin schlicht neugierig, ob der Wagen es wohl haben wird.

Was die Vorschriften angeht, gibt's im Netz ja in der Tat einige irreführende Informationen – bis hin zu den immer gern als "offiziell" daher kommenden Verlautbarungen des ADAC... In der entsprechenden Richtlinie der EU-Kommission* heißt es aber in lupenreinem Juristendeutsch (und da hat wohl dann auch Wikipedia recht):

"(2) Zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr durch bessere Erkennbarkeit von Kraftfahrzeugen sollte die Pflicht zur Ausstattung dieser Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten in die Richtlinie 76/756/EWG aufgenommen werden.
[…]
Die Mitgliedstaaten versagen ab dem 7. Februar 2011 für neue Fahrzeugtypen der Klassen M1 und N1 und ab dem 7. August 2012 für neue Fahrzeugtypen der übrigen Klassen die EG-Typgenehmigung oder die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung aus Gründen, die sich auf den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen beziehen, wenn diese Fahrzeugtypen nicht den Vorschriften der Richtlinie 76/756/EWG in der Fassung dieser Richtlinie entsprechen."


In diesem Sinne! Beste Grüße und schönen Abend noch!
Harald

* http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:257:0014:01:DE:HTML
 
Thema: Tagfahrlicht Peugeot Partner Active?
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