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<blockquote data-quote="Beastie" data-source="post: 113247" data-attributes="member: 4310"><p>Mathias, das ist der Punkt.. die angepasste EG Typengenehmigung ist eben nicht identisch mit dem Datum der 'Erst homologierung' .. </p><p></p><p>Guck dir mal die Nummer zur Evalia an: Bei mir steht: e11*2007/46* 0016* 13 </p><p></p><p>Da steckt ein gewisse Systematik drin... so könnte man auf die Idee kommen, dass 2007 für das Jahr der grundlegenden Typgenehmigung steht.. und das wäre dann eben auch das Datum der Typeinführung / Homologierung.</p><p></p><p>Und solange Nissan nur 'Kosmetik' betreibt, können die einfach die kleinen Änderungen als 'Kleine Änderungen für sich' nachmelden und abnehmen lassen und dann bekommt der ganze Evalia wieder ne akualliesierte EG/EU Typengenehmigung... das sind dann die beiden letzten Ziffern.... da wo nun *13 steht, stand früher z.B. mal *00 ... Quasi die erste Version von Evalia... und etsprechend steht dann auch das 'Update Datum' im Schein.</p><p></p><p>Das Spiel geht solange, wie Nissan nichts wirklich grundlegendes z.B. am Rahmen oder Karosse ändert... auch dafür gibt es wieder Vorgaben unter dem Stichwort 'Typabgrenzungskriterien ' .. </p><p></p><p>Wenn also solange gebastelt wird, das ein neuer Fahrzeugtyp in Sinne dieser Vorgaben entsteht, muss wieder das gesamte Fahrzeug neu vorgestellt werden... und dann schlägt der Stichtag 1. Nov 2012 voll zu... </p><p></p><p>Bei den Neufahrwagen scheint das lau Wiki eindeutiger zu sein... </p><p></p><p>List man in der <a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.L_.2010.310.01.0018.01.DEU" target="_blank">Wikpedia-Quelle</a> selbst findet man:</p><p></p><p></p><p></p><p>Hier steht also 'dürfen verweigern... aber nicht 'müssen verweigern..' Sprich, was da geschieht ist auf einmal wieder nationales Recht... was darauf hin deutet, dass der Punkt alles andere als unumstritten ist... <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/icon_mrgreen.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":mrgreen:" title="mrgreen :mrgreen:" data-shortname=":mrgreen:" /> </p><p></p><p>Praktisch würde das bedeuten, das haufenweise Fahrzeuge schlicht unverkäuflich wären... selbst wenn man einen Teil davon per Tageszulassung 'Retten' könnte... also ich seh das nicht... habe aber noch nicht weiter gewühlt, wie das denn nun in nationale Zulassungspraxis umgesetzt werden wird... ( ich rate mal.. mit sehr großzügigen Übergangsfristen...bis es dann ne ESP Sensor Lösung für alle gibt) aber vielleicht weiss da jemand mehr. </p><p></p><p>Im Zweifel wäre es ja auch nicht da erste mal, dass die Autohersteller sich einfach mal mit EU Regeln anlegen, sollten die wirklich mal aus dem Lobbyruder gelaufen sein... siehe z.B. den <a href="http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.streit-ueber-klimaanlagen-bei-daimler-daimlers-heisser-kampf-gegen-das-kaeltemittel.3fccce78-7ca0-4798-8467-ae11719d8b45.html" target="_blank">Klimaanlagenstreit</a> letztes Jahr..</p><p></p><p>Das Zauberwort für die, die eh schon unterwegs sind, heisst auch in diesem Fall 'Bestandschutz' ... der TÜV hat auch noch niemanden ohne ABS oder ESP heim geschickt, sofern das nicht werksseitig schon verbaut war :zwink:</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Beastie, post: 113247, member: 4310"] Mathias, das ist der Punkt.. die angepasste EG Typengenehmigung ist eben nicht identisch mit dem Datum der 'Erst homologierung' .. Guck dir mal die Nummer zur Evalia an: Bei mir steht: e11*2007/46* 0016* 13 Da steckt ein gewisse Systematik drin... so könnte man auf die Idee kommen, dass 2007 für das Jahr der grundlegenden Typgenehmigung steht.. und das wäre dann eben auch das Datum der Typeinführung / Homologierung. Und solange Nissan nur 'Kosmetik' betreibt, können die einfach die kleinen Änderungen als 'Kleine Änderungen für sich' nachmelden und abnehmen lassen und dann bekommt der ganze Evalia wieder ne akualliesierte EG/EU Typengenehmigung... das sind dann die beiden letzten Ziffern.... da wo nun *13 steht, stand früher z.B. mal *00 ... Quasi die erste Version von Evalia... und etsprechend steht dann auch das 'Update Datum' im Schein. Das Spiel geht solange, wie Nissan nichts wirklich grundlegendes z.B. am Rahmen oder Karosse ändert... auch dafür gibt es wieder Vorgaben unter dem Stichwort 'Typabgrenzungskriterien ' .. Wenn also solange gebastelt wird, das ein neuer Fahrzeugtyp in Sinne dieser Vorgaben entsteht, muss wieder das gesamte Fahrzeug neu vorgestellt werden... und dann schlägt der Stichtag 1. Nov 2012 voll zu... Bei den Neufahrwagen scheint das lau Wiki eindeutiger zu sein... List man in der [url=http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.L_.2010.310.01.0018.01.DEU]Wikpedia-Quelle[/url] selbst findet man: Hier steht also 'dürfen verweigern... aber nicht 'müssen verweigern..' Sprich, was da geschieht ist auf einmal wieder nationales Recht... was darauf hin deutet, dass der Punkt alles andere als unumstritten ist... :mrgreen: Praktisch würde das bedeuten, das haufenweise Fahrzeuge schlicht unverkäuflich wären... selbst wenn man einen Teil davon per Tageszulassung 'Retten' könnte... also ich seh das nicht... habe aber noch nicht weiter gewühlt, wie das denn nun in nationale Zulassungspraxis umgesetzt werden wird... ( ich rate mal.. mit sehr großzügigen Übergangsfristen...bis es dann ne ESP Sensor Lösung für alle gibt) aber vielleicht weiss da jemand mehr. Im Zweifel wäre es ja auch nicht da erste mal, dass die Autohersteller sich einfach mal mit EU Regeln anlegen, sollten die wirklich mal aus dem Lobbyruder gelaufen sein... siehe z.B. den [url=http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.streit-ueber-klimaanlagen-bei-daimler-daimlers-heisser-kampf-gegen-das-kaeltemittel.3fccce78-7ca0-4798-8467-ae11719d8b45.html]Klimaanlagenstreit[/url] letztes Jahr.. Das Zauberwort für die, die eh schon unterwegs sind, heisst auch in diesem Fall 'Bestandschutz' ... der TÜV hat auch noch niemanden ohne ABS oder ESP heim geschickt, sofern das nicht werksseitig schon verbaut war :zwink: [/QUOTE]
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