Hallo,
hoere ich zum ersten mal von Dir.
Was geht es die Campingplatzbetreiber an, wenn die Politik die Nutzung der Campingplaetze wegen Corona verbietet und die Leute das auch tun, naemlich woanders uebernachten. Davon werden die Campingplaetze auch nicht geoeffnet.
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Im Fernsehen zeigten sie einen Campingplatz mit Wohnmobilen jetzt bei Corona, wo die Menschen jeweils vor ihrem Wohnmobil mit Genuss die Speisen verzehrten, die aus dem Campingplatz-Restaurant ans Fahrzeug angeliefert wurden. Die Ruhe und gesunde Luft wurden ebenfalls gelobt. Dann um 21 Uhr setzt das Beherbergungsverbot ein, alle steigen in ihre Wohnmobile und verlassen den Campingplatz vor der Nacht. Werden zu den angeklagten Freistehern? In dem Fall parkten sie auf der privaten Flaeche vor der Einfahrt, auch zum Campingplatz gehoerend, angeblich alle. Morgens konnten sie dann wieder auf die schoene Wiese.
Will der Verband (siehe oben) den Speisenverkauf nun seinem Betreiber entziehen? Schaerfer als die Politik? Unverstaendlich.
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Fuer Freistehen gibt es geschriebene Regeln, wie Zufahrtsregeln der (unterschiedlichen) Fahrzeuge. Nach Zulassung, ein landwirtschaftlicher Anhaenger darf an ganz andere Orte fahren als jedermann, auch wenns ein Wohnanhaenger fuer den Schaefer ist. Ein 4-Tonner Wohnmobil darf nicht an jeden Ort. Ein Wohnmobil darf nicht auf einen PKW Parkplatz. Kein Campingbetrieb auf oeffentlichen Parkplaetzen, Stuhl und Trittstufe bleiben drin. Das ist ja wohl eindeutig, fuer den Fahrer und die Rennleitung. Bei beiden habe ich schon lockeres Uebereinkommen gegen Regel-Falschauslegung gesehen. Die Falsch-Auslegung ist oefters die vernuenftigste Loesung, sollte man aber nicht drauf pochen.
Der Sonnenstuhl kann zum Wandern mitgenommen werden. So sitzt man am See, coronaconform, vielleicht 100 Meter vom Wagen entfernt, und campt nicht am Auto.
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Und vor allem gibt es (fuer mich zumindest) die ungeschriebene Regel, wieder so den Platz verlassen, dass niemand sagen kann, man haette dort gestoert.
Kein Muell, kein Gestank, kein Spueli im Bio-Erdboden, nichts anderes zuruecklassen. In manchem Moor ist sogar Laufen verboten, neben den Wegen, wo ist das Problem, sowas auch einzuhalten. Ganz einfach benehmen, man ist nicht im anonymen Wald, sondern sozusagen in Nachbars Vorgarten ohne zu fragen. Der Wald gehoert auch jemandem, zumindest den naechsten Besuchern am gleichen Ort.